An Silvester dürfen Personen ab 18 Jahren Feuerwerk der Kategorie F2 in der Zeit zwischen dem 31. Dezember 0:00 Uhr und dem 1. Januar 24:00 Uhr zünden. Die genauen Uhrzeiten können jedoch zwischen den Gemeinden und Städten leicht abweichen.
An Silvester dürfen Personen ab 18 Jahren Feuerwerk der Kategorie F2 in der Zeit zwischen dem 31. Dezember 0:00 Uhr und dem 1. Januar 24:00 Uhr zünden. Die genauen Uhrzeiten können jedoch zwischen den Gemeinden und Städten leicht abweichen.
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